Es dürfte davon auszugehen sein, dass die PIM Gold-Unternehmen in den nächsten Tagen ein Insolvenzverfahren einleiten werden, und es wird vermutlich kein Insolvenzverfahren in Eigenverantwortung sein, sondern ein Regelinsolvenzverfahren.
Das zuständige Amtsgericht, hier das Insolvenzgericht, wird dann einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmen, der dann ein Insolvenzgutachten erstellen wird, vorrangig auch darüber, ob genügend Insolvenzmasse dafür vorhanden ist, das Insolvenzverfahren der Gesellschaft abzuwickeln.
Ist nicht genügend Masse vorhanden, dann wird das Insolvenzverfahren „mangels Masse“ eingestellt. Hier kann man aber sicherlich davon ausgehen, dass es genügend vorhandene Masse geben wird.
Nun ergibt sich für jene Anleger, die ihr Gold beim Unternehmen PIM Gold erworben haben, und das Gold haben einlagern lassen, die Frage, ob dieses Gold ihnen als Sondervermögen direkt zugeordnet werden kann.
Ist dies der Fall, dann werden ihnen irgendwann im Laufe des Insolvenzverfahrens die Goldbarren ausgehändigt werden. Ist das nicht der Fall, dann fallen die Goldbarren in die Insolvenzmasse, werden also quasi zum Gemeinschaftseigentum aller Gläubiger. Jene Kunden können dann ihre Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Dabei wird das, was man dann irgendwann aus der Insolvenzmasse bekommen wird, sicherlich nur ein kleiner Bruchteil des eigentlichen Goldwertes sein.
Interessant dürfte auch die Beantwortung der Frage sein, ob es sich bei dem PIM Gold Gesellschaften getätigten Geschäftsmodell um ein Schneeballsystem handeln könnte. Wäre dies der Fall, dann könnte der Insolvenzverwalter möglicherweise alles Gold, was in den letzten 10 Jahren an PIM Kunden ausgeliefert wurde, zurückverlangen.
Nach unbestätigten Angaben soll es sich dabei um über 60.000 Kunden handeln. Ein gigantisches Verfahren, was dann in Gang gesetzt würde, von Seiten der Justiz betrachtet, denn jeder einzelne betroffene Anleger bzw. Goldkäufer würde sich natürlich dann zur Wehr setzen.
Nun, alles das ist reine Spekulation, aber trotzdem sollten die Vermittler über dieses mögliche Szenario mit dem Kunden sprechen, damit der nicht irgendwann durch einen Brief des Insolvenzverwalters „völlig aus allen Wolken fällt“.