Etikettenschwindel? Zumindest kann man dem aktuellen Impressum des Unternehmens Bayerisches Münzkontor, nachfolgende Daten entnehmen:

Bayerisches Münzkontor

eine Marke der HMK V AG
Leubernstrasse 6
8280 Kreuzlingen
Schweiz

Nun mal ehrlich, hört sich ja auch wesentlich besser an, wenn man in Deutschland seine Produkte verkaufen will.

Das Unternehmen gilt seit Jahren als ein sehr umstrittnes Unternehmen, wovon dann mittlerweile auch viele Eintragungen und Berichte im Internet, letztlich Zeugnis ablegen.

Befasst mit dem Unternehmen hat sichd ann auch die Verbraucherzentrale. Hier heißt es in einem Bericht:

Angeblich repräsentativ ausgewählte Verbraucher rief das Unternehmen aus dem bayerischen Aschaffenburg zur Teilnahme an einer Experten-Befragung zur Heimatstadt auf. Die Fragen waren tatsächlich konkret auf die Lage vor Ort ausgerichtet und ließen auf Kenntnisse zum seinerzeitigen Geschehen in der jeweiligen Stadt schließen.

„Selbstverständlich ist uns Ihre Mithilfe sehr viel wert!“ Als Dankeschön für die Mitwirkung sollten Verbraucher „exklusiv die gesuchte Sonderprägung – zum Beispiel Hallescher Dom – mit echtem Feingold veredelt zum Vorzugspreis von nur 10 Euro – statt später 49,95 Euro – und außerdem eine attraktive Armbanduhr als Geschenk“ erhalten. Soweit, so gut……

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/abzockerdatenbank/bayerisches-muenzkontor-17848

Die Verbraucherzentrale in Bayern führt das Unternehmen mittlerweile sogar in seiner Abzockerdatenbank.

FireShot Screen Capture #023 – ‚Abzocker-Datenbank I Verbraucherzentrale Bayern‘ – www_verbraucherzentrale-bayern_de

Nun, damit kann das Unternehmen offensichtlich trotzdem ganz gut leben, denn die Geschäfte des Unternehmens scheinen nach wie vor GUT zu gehen.

Hier einmal die Unternehmenseintragung im Schweizer Unternehmensregister:

HMK V AG

Leubernstrasse 6
8280 Kreuzlingen

 

Status: aktiv
Sitz: Kreuzlingen
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Kapital: 100’000
Letzte Publ.: 27.06.2018
Gründungsjahr: 2016
Handelsregister: Thurgau
Register-Nr.: CH-440.4.030.519-7
UID: CHE-357.873.257

 

Zweck

Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Gütern aller Art und die Erbringung von Managementdienstleistungen.
Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen. Die… [mehr]

Letzte Publikation

27.06.2018, Tagebuch-Nr: 2709 vom 22.06.2018

HMK V AG, in Kreuzlingen, CHE-357.873.257, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 92 vom 13.05.2016, Publ. 2831571). Übernahme der Aktiven und Passiven der ANG Swiss AG, in Kreuzlingen (CHE-108.557.927), gemäss Fusionsvertrag vom 22.06.2018 und Bilanz per 31.12.2017.

Aktiven von CHF 5’277’563.38 und Passiven (Fremdkapital) von CHF 4’772’505.37 gehen auf die übernehmende Gesellschaft über. Da dieselbe Aktionärin sämtliche Aktien der an der Fusion beteiligten Gesellschaften halten, findet weder eine Kapitalerhöhung noch eine Aktienzuteilung statt.
Anmerkung der Redaktion:
Wenn ein Unternehmen wie das Bayerische Münzkontor bereits in einer „Abzockerdatenbank“ einer Verbraucherzentarle vor handen ist, dann besagt das aus unserer Sicht sehr viel. Das sollte dann auch für Sie ein Hinweis sein, mit dem Unternehmen keine unüberlegten Geschäfte zu machen.
Warnhinweis der Verbrauchgerzentrale Hessen:

In diesen Tagen erhalten viele Hessen Post vom Bayerischen Münzkontor aus Aschaffenburg.

Es geht um eine „Zuweisungsbescheinigung“ mit „Vorzugsgutschein“ zur Bestellung angeblich streng limitierter und exklusiver, „mit reinstem Gold veredelter“ Gedenkprägungen mit „nummeriertem Echtheitszertifikat“ zum „Vorzugspreis“ von nur 10 € statt später 51,95 € – portofrei. Wer den beigefügten „Auswahlbescheid“ unterschrieben zurückschickt, erhält „als besonderen Sammler-Service“ weitere Ausgaben der Edition zum Vorzugspreis, zwar mit Rückgaberecht, jedoch ohne Angaben zum Umfang oder Preis der kommenden Lieferungen. Will man diesen „besonderen Sammler-Service“ nicht in Anspruch nehmen, muss man den entsprechenden Satz im Kleingedruckten streichen. Vorausgesetzt natürlich, man nimmt ihn bei der Bestellung überhaupt zur Kenntnis. Anderenfalls sind erfahrungsgemäß starke Nerven, Zeit und Ausdauer erforderlich, um den besonderen „Service“ wieder aus der Welt zu schaffen. Wer den Folge-Ärger vermeiden will, sollte seine Kaufentscheidung genau überdenken und ganz genau im Kleingedruckten nachlesen, worauf er sich einlässt.

Quelle.VBZ Hessen

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