Muss man vor einer Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen warnen? Nein, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, aber man muss potentiellen Kunden sicherlich den Hinweis auf die letzte Bilanz des Unternehmens geben die aich aus Anlegersicht, dann kritisch sehe, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen. Vor allem nachfolgernder Hinweis in der Bilanz ist für mich nur schwer nachvollziehbar:
Meine Prüfung hat mit Ausnahme der folgenden Einschränkung zu keinen Einwendungen geführt.
Das Vorhandensein der ausgewiesenen Vorräte in Höhe von EUR 13.746.196,29 ist nicht hinreichend nachgewiesen, weil ich nicht an der Inventur im Ausland teilnehmen konnte und durch alternative Prüfungshandlungen keine hinreichende Sicherheit über den Bestand der Vorräte gewinnen konnte. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Jahresabschluss insoweit fehlerhaft ist.
Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Zitat aus der Bilanz Ende
Das ein unternehmen solch eine Bilanz überhaupt ins Unternehmensregister einstellen lässt, so Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, kann ich nicht nachvollziehen.
Warum bezahlt man dem Wirtschaftsprüfer nicht dei Reise ins Ausland, damit der dann auch den dortigen Goldbestand testieren kann? So setzt man sich natürlich dem möglichen Verdacht aus, das da was nicht in Ordnung sein könnte mit dem Goldbestand der eigentlich vorhanden sein müsste.