Wichtig der Zusammenarbeit mit einem Goldsparplananbieter sind natürlich auch immer die Verträge und die Vertragsbedingungen die er mit Ihnen abschließen will. Wie so oft lesen viele Kunden diese sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Abschluss des Vertarges dann „eher nicht“.
Das weiß natürlich so mancher Goldsparplananbieter, und baut dort dann Kosten ein, die einen solchen Sparplan von Beginn an völlig uninteressant machen für den Kunden.Gold wird der Kunde da kaum bekommen.
Ja, derzeit haben wir in der Redaktion einen solchen Vertrag vorliegen, der aus unserer Sicht durchaus sogar „strafrechtliche Relevanz“ haben könnte.
Hier steht in den Vertragsbedingungen, das der Kunde erst dann sein Gold bekommt, wenn er mindestens ein Kilogramm angespart hat. Geht man nach den aktuellen Verträgen des Unternehmens aus dem Jahre 2018, dann kann das insgesamt 25 Jahre und mehr dauern.
Zudem verlangt das Unternehmen die ersten 36 Monate des Vertrages als Kostenbeteiligung des Kunden o h n e jedoch zu sagen, was in diesen Kosten überhaupt enthalten ist. Zudem verlangt das Unternehmen dann jährliche weitere Kosten von seinen Kunden.
Nach Prüfung durch unsere Rechtsanwälte werden wir den Vorgang nun sowohl an die BaFin geben, aber auch der für das Unternehmen zuständige Staatsanwaltschaft, und um die Einleitung von Ermittlungen bitten.
Möglich das hier ein neuer Goldskandal droht.