Soeben (26.09.2019) hat das zuständige Insolvenzgericht Amtsgericht Offenbach der Redaktion von diebewertung.de auf unsere Presseanfrage mitgeteilt, dass beide Gesellschaften eigenständig den Weg zum Insolvenzgericht gegangen sind.
Eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen ist aktuell in beiden Verfahren noch nicht gefallen.
Zum Unternehmen PIM Gold GmbH wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen 8 IN 403/19 geführt. Das Aktenzeichen 8 IN 402/19 betrifft die Premium Gold Deutschland GmbH.
Nun bestätigen sich also die Vermutungen zu beiden Unternehmen, d.h. das Amtsgericht Offenbach/Insolvenzgericht wird jetzt in den nächsten Tagen darüber zu entscheiden haben, wen es dann dort in den Gesellschaften zum Insolvenzverwalter bestimmt. Damit ist die bisherige Geschäftsführung nicht mehr Herr im eigenen Unternehmen. Damit dürfte dann auch endgültig klar sein, dass nun viele Anleger ihr Geld bzw. einen Teil ihres Geldes verlieren werden.
Insolvenzverwalter wird die Daten prüfen und ein Insolvenzgutachten fertigen
Der dann jeweils bestimmte Insolvenzverwalter wird dann ein Insolvenzgutachten erstellen, um festzustellen, ob genügend Masse vorhanden ist, um das jeweilige Verfahren abwickeln zu können. Sollte das der Fall sein, würde dann das Verfahren zu der jeweiligen Gesellschaft eröffnet werden. Die bisherige Geschäftsführung ist verpflichtet dem Insolvenzverwalter zuzuarbeiten und entsprechende Auskünfte zu geben.
Sollte nicht genügend Masse vorhanden sein, würde das jeweilige Insolvenzverfahren dann eingestellt werden „mangels Masse“, wie es so schön im Gerichtsdeutsch heißt.
Wir gehen in der Redaktion aber davon aus, dass die Insolvenzverfahren zu beiden Gesellschaften eröffnet werden. In dem Fall können die Anleger ihre Forderung dann zur Insolvenztabelle anmelden. Eine jahrelange Hängepartie könnte die Folge sein.
Nachdem nun klar ist, dass beide Gesellschaften insolvent sind, stellt sich natürlich auch die Frage, „ob eine Interessengemeinschaft der Anleger“ jetzt überhaupt noch Sinn macht?
Diese Frage haben wir soeben an Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr gestellt. Dr. Thomas Pforr der als Rechtsberater der IG PIMGold fungiert.
Ja, gerade jetzt macht genau das Sinn so Dr. Thomas Pforr, denn nun haben die Anleger dann auch Gewissheit, dass es mit beiden Unternehmen wirtschaftlich nicht weiter geht, sondern die Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nun abgewickelt werden. Natürlich kommen jetzt viele wichtige Frage auf die Anleger zu. Fragen zu denen die Anleger rechtlich fundierte Antworten brauchen.
Da bietet die Interessengemeinschaft PIM Gold aus meiner Sicht, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, eine ideale Plattform, um diese Fragen der Anleger zu erklären, und da wo es dann möglicherweise erforderlich sein wird, auch rechtlichen Beistand zu leisten.
Man muss nicht immer sofort und bei allen Fragen einen Rechtsanwalt beauftragen, sondern kann den wesentlich preiswerteren Weg eben über solch eine IG gehen, in der man dann Kräfte bündeln kann, um ein Gegengewicht zum Insolvenzverwalter zu haben, der erfahrungsgemäß entweder Gelder nicht herausgeben will bzw. dann noch Gelder von den Anlegern zurückhaben will.
In solchen Situationen kann man sich aber auch nur noch mit einem in der Sache erfahrenen Rechtsanwalt aus dem Bereich Bank und Kapitalmarktrecht gegenüber dem Insolvenzverwalter zur Wehr setzen. Wir werden dann auch versuchen über die IG einen Platz im vorläufigen Gläubigerausschuss zu bekommen, so Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr.