PIM Gold und Scheideanstalt GmbH: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt
Die BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH eine Vermögensanlage unter der Bezeichnung KINDER GOLD KONTO öffentlich anbietet.
Zunächst einmal lässt solch eine Meldung natürlich die verantwortlichen Personenen in einem Unternehmen aufschrecken, aber es ist eben auch keine Untersagung eines Geschäftsbetriebes wie bei einem „ungenehmigten Einlagegeschäft“ zum Beispiel. Trotzdem muss das Unternehmen PIM Gold natürlich hier nun reagieren und die Unstimmigkeiten mit der Bafin ausräumen.
Das könnte aber dann auch ein Zeichen an die „GOLD Branche“ sein, dass sich die BaFin nun vermehrt die Geschäftsmodelle der Initiatoren anschauen wird. Darüber hatten wir bereits vor einigen Wochen berichtet. Nach den Bäumen kommen nun die Goldsparpläne usw.
Tatsache ist, die BaFin will diesen grauen Kapitalmarkt, so schätzt die BaFin diesen Markt ein, nicht mehr haben. Sie will für jedes Finanzprodukt ein Prospekt haben.