So kann man es aktuell auf der Unternehmensseite von PIM Gold GmbH nachlesen:
Liebe Kunden, Liebe Geschäftspartner
wir bedauern, Sie darüber unterrichten zu müssen, dass über die Vermögen der Gesellschaften PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH durch Beschlüsse des Amtsgerichts Darmstadt der Arrest angeordnet wurde. Der Geschäftsbetrieb wurde vorerst eingestellt.
Die Polizei hat für Kunden der PIM Gold GmbH ein spezielles E-Mail-Postfach unter der Adresse gold-zk20.ppsoh@polizei.hessen.de eingerichtet, worüber Sie Kontakt mit den Behörden aufnehmen können. Bitte geben Sie hierbei ausschließlich
- Ihren vollständigen Namen,
- Ihre Adresse und
- Ihre Vertragsnummer(n)
an. Die Polizei wird Sie kontaktieren und um weitere Informationen bitten, sofern aufgrund Ihrer Angaben ein Verfahrensbezug festgestellt werden kann.
Diese Kunden werden einen entsprechenden Fragebogen erhalten, mit dem sie am Verfahren teilnehmen können und mit dem dann Unterlagen eingereicht werden können. Der Antrag ist persönlich zu unterschreiben und bei der Polizei einzureichen. Eine Zusendung über elektronische Medien (abgesehen vom elektronischen Gerichtspostfach bei der Staatsanwaltschaft) ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich.
Es ist das vorläufige Ende eines Ermittlungskrimis über die letzten Jahre, dessen endgültige Aufarbeitung nun begonnen hat, allerdings ist derzeit das Ende noch völlig offen.
Geschockt sind viele Vertriebler des Unternehmens derzeit, anders so Thomas Bremer von www.diebewertung.de kann man den Eindruck unserer Gespräche mit Vertriebsmitarbeitern des Unternehmens PGD GmbH, Premium Gold Deutschland GmbH, nicht wiedergeben.
Über Jahre haben sie den Inhaber des Unternehmens PIM Gold immer aufs Neue gegenüber so mancher öffentlicher Kritik verteidigt und in Schutz genommen. Sie waren von der Ehrlichkeit des Inhabers des Unternehmens voll überzeugt. Auch, weil es über Jahre einen Streit mit einem ehemaligen Mitarbeiter gab. Einem Mitarbeiter der im Unternehmen wohl Daten gestohlen hatte, um sich damit einen eigenen Goldvertrieb aufzubauen. Auch das hat natürlich dazu beigetragen, dass man das „eigene Unternehmen“ öffentlich verteidigt hatte.
Auch an dieser Stelle nochmals ganz klar zum Ausdruck gebracht, im Moment gibt es noch keine Person die Verurteilt wurde sondern nur Beschuldigte, die sich derzeit wohl selber intensiv an der Aufklärung des Sachverhaltes beteiligen.
Das größte Problem haben werden nun in der Folge natürlich 2 Gruppen. Einmal die geschädigten Anleger und natürlich die Vermittler, die nun damit rechnen müssen, von Anlegern bzw. deren Rechtsanwälten in die Beraterhaftung genommen zu werden. Das ist auch sicherlich hier der Weg, über den viele Rechtsanwälte versuchen werden, jetzt an lukrative Mandate zu kommen. Eines ist auch dabei sicher, der Anwalt der hier beauftragt wird, gewinnt immer auch dann wenn er verliert vor Gericht, seinen Lohn bekommt er immer.
Es dürfte auch sicherlich „fraglich sein“, wie oft man einen einzelnen Vermittler letztlich verklagen kann auf Schadensersatz, denn das Vermögen der Vermittler, um Schadensersatz leisten zu können, wird sicherlich endlich sein. Jeder Rechtsanwalt, auch das sei angemerkt, ist natürlich verpflichtet, sich vor einer Klage gegen einen Vermittler, über dessen Vermögensverhältnisse zu erkundigen, denn Sinnlos-Klagen darf der Anwalt sicherlich auch nicht.
Das die Unternehmen PIM Gold GmbH und das Unternehmen PGD GmbH – Premium Gold Deutschland GmbH, diesen Orkan, der über sie her fegt, dann wirklich wirtschaftlich überleben zu können, davon ist nicht auszugehen. Hier dürfte dann in den nächsten 3 Wochen sicherlich die Anmeldung des Insolvenzverfahrens die Nachwirkung sein.
Damit würde aber auch ein erneuter langwieriger Prozess starten, an deren Ende dann eine mögliche Entschädigung für geschädigte Anleger stehen könnte. Wie hoch diese ist, weiß derzeit keiner. Übliche Insolvenzquoten liegen da aber nicht über 10 %.
Anlegern kann man nur den Rat geben, sich an ihren Vermittler zu wenden, dann ggf. einen Rechtsanwalt mit der Interessenvertretung zu beauftragen.
Welcher Rechtsanwalt in ihrer Nähe dafür geeignet ist, erfahren sie immer zuverlässig bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer. Hier sollten sie einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beauftragen. Er kennt sich am besten mit solchen Verfahren und Vorgängen aus.