Eigentlich sehen wir solche Interessengmeinschaften zunächsteinmal kritisch, denn oft dienen die letztlich nur dazu irgendeinem Rechtsanwalt ein Mandat zu zu schanzen.
Manchmal können Interessengemeinschaften dann aber auch Sinn machen, dann wenn diese Interessengemeinschaften zum Beipiel einem Informationsaustausch der Anleger dienen.
Trotzdem muss man dann doch genau zum richtigen Zeitpunkt entscheiden, ob und wann die Beauftragung eines Rechtsanwaltes dann auch im eigenen Interesse Sinn macht, denn nur mit einer IG wird man alleine nicht vorankommen. Das sollte dann auch jedem Anleger bewusst sein. Schön, wenn man dann eine Rechtsschutzversicherung für solche Fälle hat.
Aber auch das Thema „Forderunsganmeldung zur Insolvenztabelle“ sollte man aus unserer Sicht einen Rechtsanwalt durchführen lassen, denn wir gehen davon aus, das der Insolvenzverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens, so manche Forderung möglicherweise bestreiten wird. Genau dann nützt ihnen die Interessengemeinschaft zum Beispiel nichts mehr, sondern dann benötigen Sie die Unterstützung eines Rechtsanwaltes.