Natürlich bilden sich solche Interessengemeinschaften immer dann, wenn es einen möglichen Großschadensfall gibt, wie derzeit im Vorgang PIM Gold vermutet.
Natürlich machen solche Interessensgemeinschaften dann Sinn, wenn die von einer Seite kommen, die eben nicht nur ein Geschäftsmodell in solch einer Interessengemeinschaft sieht, sondern sich hier unabhängig, Fachwissen vorausgesetzt, um die geschädigten Anleger und Vermittler kümmert.
Ja, nicht nur Anleger sind geschädigt, sondern natürlich auch die Vermittler, denn diese müssen den „Mist“ nun möglicherweise ausbaden. Jenen Mist, den sie als Vermittler nicht zu vertreten haben.
Wir in der Redaktion von diebewertung.de aus Leipzig sind überzeugt davon, dass kein Vermittler um mögliche strafrechtlich relevante Handlungen der PIM GOLD GmbH und der Premium Gold Deutschland GmbH gewusst hat, geschweige das überhaupt vermutet hat.
Trotzdem stehen die Vermittler nun am Pranger in der Öffentlichkeit, denn man braucht ja einen Schuldigen, einen, mit dem man sich auseinandersetzen und den man möglicherweise verklagen kann, um den eigenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Zwar ist derzeit noch nicht einmal klar, ob und in welcher Höhe ein Schaden entstanden ist, aber die Messer werden natürlich schon jetzt gewetzt.
Der Vermittler, das kommt dann auch noch hinzu, ist der natürliche Prozessgegner des Rechtsanwaltes, der Anleger vertritt, denn ein anderes Opfer, was er verklagen kann, hat der dann oftmals nicht.
Natürlich verkauft man dem Anleger einmal gerne, dass man überzeugt davon sei, dass der Vermittler haften müsse. Damit hat man zumindest einmal ein Mandat, und nur darum geht es letztlich vielen Rechtsanwälten vorrangig. Sie lassen sich ihre angebliche Hilfe für die Anleger dann auch gut bezahlen.
Ob es aber wirklich gelingt, einen Vermittler in die Haftung zu bekommen, lassen wir dann einmal dahingestellt. Das entscheidet in Deutschland immer noch ein Gericht.
Man muss sich aber auch einmal die Frage stellen, unterstellt ein Vermittler würde verurteilt, wie viele solcher Urteile ein Vermittler wirtschaftlich tragen kann, bevor er in Privatinsolvenz geht?