Manchmal bekommen auch wir Schreiben zur Kenntnis, bei denen wir uns die Frage stellen, ob das wirklich ein studierter Rechtsanwalt geschrieben hat?
Da bekommt sicherlich so manche erfahrene Rechtsanwaltsfachgehilfin solche Schreiben besser hin, aber man kann hinter solchen „dummen im wahrsten Sinne des Wortes“-Schreiben auch eine Taktik vermuten, nämlich dem Mandanten zu zeigen: „Hallo, schau mal, ich tue etwas“. Denn so ganz ohne zumindest irgendetwas zu tun, geht es dann vermutlich doch nicht, und sei der Schriftsatz dann noch so „grottenschlecht“ wie in dem Vorgang, den man uns vertraulich zur Kenntnis gebracht hat.
Mehr als ein Alibi kann das Schreiben dann wirklich nicht sein, denn das haut dir jeder Richter um die Ohren, so unsubstantiiert ist das, so ein Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, dem wir den Inhalt des Schreibens einmal vorgelesen haben.
Unser Rat an die Anleger, seien sie VORSICHTIG, wenn man ein Mandat haben will von Ihnen mit dem Hinweis: „Man würde den Vermittler verklagen, und der Anleger hätte gute Chancen, sein Geld wiederzubekommen“.
Die Kanzlei, die hier dieses unsubstantiierte Schreiben verfasst hat, kennen wir aus anderen Vorgängen, in denen unserer Erinnerung nach kein Anleger auch nur einen Cent von einem Vermittler als Schadensersatz gesehen hat. Der Anwalt hingegen hat hervorragend verdient; der gewinnt schließlich auch, wenn er verliert.
Es gibt draußen viele seriöse Rechtsanwälte, die wir nicht als Mandantenfänger bezeichnen würden, sondern die wirklich einen guten Job machen für die Anleger, die auch auf bessere Ideen kommen, als nur immer den Vermittler zu verklagen. Übrigens verlieren sie den Prozess, dann müssen sie auch noch die Prozesskosten des Gegners bezahlen.
Die Rechtsanwaltskammer ist immer eine gute Adresse, wenn man einen Rechtsanwalt sucht. Da kann man anrufen und sich einen Rechtsanwalt in seiner Nähe benennen lassen.