Natürlich, so Mesut Pazarci, waren wir von der Veröffentlichung der BaFin doch sehr überrascht, denn die BaFin hatte uns vorher nicht zu dem Vorgang gehört. Ein Vorgang den dann auch wir sehr „bedenkenswert“ finden, wenn man den Betroffenen nicht vorher Gehör anbietet…In den letzten Jahren, so Mesut Pazarci, haben wir über unsere Rechtsanwälte immer wieder Kontakt mit der Aufsichtsbehörde gehabt, Ihnen unser Geschäftsmodel vorgestellt. Genau dieses Geschäftsmodel gab bisher aber keinerlei Anlass zur Kritik von der Aufsichtsbehörde an den Geschäften des Unternehmens Pim Gold.

Das nun von der Bafin aufgeführte Produkt gibt es seit Jahren nicht mehr im Vertrieb bzw. hat es in der Form zu keinem Zeitpunkt gegeben, insofern sehen wir die Veröffentlichung der BaFin zwar als „ärgerlich“ an, nicht aber als Beschränkung unseres Portfolioangebotes.

Natürlich so Mesut Pazarci, sind auch wir der Meinung, das Kapitalanlageprodukte grundsätzlich beaufsichtigt werden sollten von den Aufsichtsbehörden, und das die Produkte dann auch nach den gesetzlichen Richtlinien Prospektiert werden sollten, auch um den Anlegern dann eine zufriedenstellende Sicherheit zu geben. 90% unseres Tagesgeschäftes so Mesut Pazarci, sind allerdings reine Goldhandelsgeschäfte. Hierfür bedarf es keinerlei Prospekt nach dem Vermögenanlagegesetz. Es sind reine Handelsgeschäfte. Euro gegen Gold.

Auch wir haben seit Wochen ein Prospekt für eine Vermögensanlage in Vorbereitung, dass wir demnächst bei der BaFin zur Gestattung einreichen werden, insofern dürfte das Unternehmen PIM Gold dann möglicherweise zu den ersten Unternehmen gehören, die über ein solches Prospekt verfügen, so Mesut Pazarci weiter in einem kurzen Telefongespräch welches wir mit ihm führen konnten.

Tatsache ist aber auch, so Thomas Bremer vom Internetportal www.diebewertung.de, das die Bafin eigentlich keine gestattungsfreien Produkte mehr haben will. Alles was über ein klassisches Handelsgeschäft hinausgeht und sich an Anleger im Kapitalanlagebereich wendet, soll dann bitteschön als Vermögensanlage prospektiert werden. Sicherlich eine gute Entscheidung der BaFin und im Sinne der Anleger.

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