Premium Gold Deutschland GmbH und PIM Gold GmbH stellen Eigenantrag

Soeben hat das zuständige Insolvenzgericht Amtsgericht Offenbach der Redaktion von diebewertung.de auf unsere Presseanfrage hin mitgeteilt, dass beide Gesellschaften eigenständig den Weg zum Insolvenzgericht gegangen sind.

Eine Entscheidung zum weiteren Vorgehen ist aktuell in beiden Verfahren noch nicht gefallen.

Zum Unternehmen PIM Gold GmbH wird das Verfahren unter dem Aktenzeichen 8 IN 403/19 geführt. Das Aktenzeichen 8 IN 402/19 betrifft die Premium Gold Deutschland GmbH.

Nun bestätigen sich also die Vermutungen zu beiden Unternehmen. Das Amtsgericht Offenbach/ Insolvenzgericht wird jetzt in den nächsten Tagen darüber zu entscheiden haben, wen es dort in den Gesellschaften zum Insolvenzverwalter bestimmt. Damit ist die bisherige Geschäftsführung nicht mehr Herr im eigenen Unternehmen. Damit dürfte dann auch endgültig klar sein, dass nun viele Anleger ihr Geld bzw. einen Teil ihres Geldes verlieren werden.

Insolvenzverwalter wird die Daten prüfen und ein Insolvenzgutachten fertigen

Der jeweils bestimmte Insolvenzverwalter wird dann ein Insolvenzgutachten erstellen, um festzustellen, ob genügend Masse vorhanden ist, um das jeweilige Verfahren abwickeln zu können. Sollte dies der Fall sein, würde das Verfahren über die jeweilige Gesellschaft eröffnet werden. Die bisherige Geschäftsführung ist verpflichtet, dem Insolvenzverwalter zuzuarbeiten und entsprechende Auskünfte zu geben.

Sollte nicht genügend Masse vorhanden sein, würde das jeweilige Insolvenzverfahren dann „mangels Masse“ eingestellt werden, wie es so schön im Gerichtsdeutsch heißt.

Wir gehen in der Redaktion aber davon aus, dass die Insolvenzverfahren zu beiden Gesellschaften eröffnet werden. In dem Fall können die Anleger ihre Forderung dann zur Insolvenztabelle anmelden. Eine jahrelange Hängepartie könnte die Folge sein.

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