Wenn im Wald eine Maus tot umfällt, sind auch die Ameisen nicht weit….

Die PIM Krise treibt Blüten aller Art. Beliebt sind jetzt helfende Anwälte und Vertriebe. Natürlich ist auch eine Rechtsanwaltskanzlei ein „Wirtschaftsunternehmen“, denn auch ein Rechtsanwalt will ja Geld verdienen.

Veranstaltungen, Rundbriefe, Telefonkonferenzen

Da nimmt man dann auch sicherlich gerne einmal Einladungen zu der einen oder anderen Veranstaltung an, um sich möglichen neuen Mandanten „zu zeigen“. Genau solch eine Veranstaltung ist sicherlich die Veranstaltung der Internetplattform qthority. Jene Plattform beschreibt sich selber als Qthority ist eine Plattform, auf der Menschen schnell und kostenlos Anwälte und Finanzexperten um Rat fragen können. Zitat Ende

Nun, das mit dem kostenlos ist dann sicherlich schon eher „grenzwertig“, denn Rechtsanwälte dürfen unserer Kenntnis nach nur in sehr begrenztem Umfang „kostenlose juristische Dienstleistungen“ anbieten. Insofern sollte dies die Internetplattform einmal genau definieren, „wie weit kostenlos denn bei ihr geht, wo es dann anfängt den Ratsuchenden Geld zu kosten“. Das aber nur am Rande.

PIM Gold Veranstaltung

Nun veranstaltet man in der nächsten Woche eine Informationsveranstaltung zum „Thema PIM Gold“ in Frankfurt. PIM Gold ist sicherlich derzeit ein „heißes Thema“, wo aber alle derzeitigen Berichte in Bezug auf einen möglichen Schaden noch reine Spekulation sind. Grenzwertig finden wir dann aber schon, dass es hier einen Vortrag zur Haftung der Vermittler gibt und eben von der Kanzlei dann möglicherweise aus Sicht der Anleger den möglichen Skandal betrachtet.

Nun lassen sie uns doch einmal „kluge Überlegungen“ anstellen. Als Anleger hat man relativ wenig Möglichkeiten sich „schadlos zu halten“, vor allem dann, wenn das Unternehmen noch in Insolvenz gehen sollte, wovon in diesem Fall dann sicherlich auszugehen sein wird. Hier kann man seine Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Kann man selber machen, oder aber durch einen Rechtsanwalt.

Nun bleibt als natürlicher Anspruchsgegner natürlich dann der Vertrieb, der dem Anleger das verkauft hat, möglicherweise auch noch ein Steuerberater, ein Wirtschaftsprüfer oder ein Rechtsanwalt. Üblicherweise aber zunächst einmal der Vertrieb, den der Rechtsanwalt der Mandanten vertritt, dann gerne auch mal eben vorwirft, einen Beratungsfehler gemacht zu haben und deshalb würde er in der Haftung stehen.

Ich gehe davon aus, dass es diese Anspruchsschreiben in der Zukunft dann 100-fach geben wird. Mir ist allerdings dann nicht ganz klar, warum der Vertrieb hier haften sollte? Sollte es strafbare Handlungen von Seiten PIM Gold gegeben haben, dann haftet da sicherlich nicht der Vertrieb dafür. Die Frage, die ein Rcihter stellen könnte, wäre, „ob der Vermittler dann das Geschäftsmodell von PIM Gold bzw. der Premium Gold Deutschland GmbH auf Schlüssigkeit geprüft hat?

Ich gehe davon aus, dass er das getan hat und auch nachweisen kann. So könnte es dann durchaus sein, dass man hier einen „Sinnlosprozess“ geführt hat, wo zwar der Anwalt Geld verdient hat, für den Mandanten aber nichts herausgekommen ist. Man hat also „gutes Geld dann schlechtem hinterher geworfen“.

Man muss sich aber auch einmal überlegen, wie oft man einen Vermittler verklagen kann, bevor dieser dann insolvent ist? Möglich, dass sie dann einen Titel haben, aber nicht an ihr Geld kommen. Gewonnen hat aber wiederum der Rechtsanwalt, denn den müssen sie bezahlen. Ein Rechtsanwalt gewinnt immer, auch wenn er verliert, zumindest auf sein Honorar bezogen.

Nun stellen sie sich mal vor, sie gehen als Vermittler auf diese Veranstaltung hin und beteiligen sich, das an einer Diskussion zum Thema PIM Gold und PGD Premium Gold Deutschland GmbH. Sehen sie da nicht die Gefahr, dass sie dann dem Rechtsanwalt der Anleger vertritt, viele Argumente an die Hand geben könnten, die der dann in Klagen gegen ihre Kollegen verwenden könnte? Alles schon passiert.

Um das aber auch hier einmal ganz klar zu sagen, natürlich sollte sich der Mandant, der möglicherweise zu den Geschädigten gehören könnte, dann anwaltschaftlichen Rat suchen. Aber wir sind der Meinung, dass jeder Fall eine eigene Geschichte hat, die man auch einmal mit dem Anwalt besprechen muss.

Nicht nur am Telefon sondern von „Angesicht zu Angesicht“. Unser Tipp daher, wenden Sie sich an die für sie zuständige Rechtsanwaltskammer und fragen nach einem Rechtsanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht. Dem schildern sie ihren Fall und entscheiden gemeinsam mit ihm was zu tun ist. Verlangen sie jedoch bitte von dem beauftragten Rechtsanwalt, dass er zu den Vermögensverhältnissen des Prozessgegners eine Auskunft einholt, um zu schauen, ob ein Prozess dann Sinn macht. Möglicherweise hat ihr Vermittler aber auch eine Vermögensschadenshaftpflicht, aber auch das wird der Anwalt klären können.

Beiden Kanzleien die an dieser Veranstaltung teilnehmen, hatten wir einen  Fragenkatalog übermittelt, den die Kanzlei TILP uns nicht beantwortet hat. Gründe dafür kennen wir nicht.

Andreas Tilp persönlich

Guten Tag Herr Tilp,

mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal www.diebewertung.de aus Leipzig. Meinen aktuellen Presseausweis finden Sie im Impressum meiner genannten Webseite. In einer Aussendung eines Newsletters werden Sie als Referent für eine Informationsveranstaltung zu genanntem Unternehmen benannt. Hierzu habe ich einige Fragen um deren Beantwortung ich Sie hiermit bis Morgen 16 Uhr bitte. Für Ihre Unterstützung recht herzlichen Dank. Bitet Ihre Antworten zum Zitieren freigeben.

  1. Auf der Veranstaltung werden sowohl Vermittler als auch Anleger angesprochen. Geht es Ihnen hier um reine Information oder auch um Mandantengewinnung?
  2. Wenn es um Mandantengewinnung gehen sollte, ist das Ihr Thema oder mehr das Thema „Vermittler“?
  3. Derzeit ist noch nicht bekannt, ob Anleger geschädigt wurden, spekulieren Sie hier auf einen möglichen Anlegerschaden, oder wissen Sie dort faktisch mehr?
  4. Konnten Sie bereits Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen?
  5. Sind Ihnen die konkreten Vorwürfe in dem Vorgang bekannt?
  6. Ist Ihnen der Durchsuchungsbeschluss nebst Inhalt bekannt?
  7. Nun sehe ich diese Veranstaltung schon als „schrill“ an, denn Vermittler müssten ja im Zweifelsfall auch von einer Kanzlei verklagt werden, wenn es um Schadensersatz für Anleger geht. Wie passt aus Ihrer Sicht eine solche gekoppelte Veranstaltung denn überhaupt zusammen?
  8. Sie und ich kennen das Vorgehen in solchen vermeintlichen Skandalen ja noch aus der Vergangenheit, wo es durchaus dann auch mal Hinweise darauf gab, das man „Vermittler dann nicht verklagt hat, wenn man der Anwaltskanzlei Mandanten zugeführt hat“. Sehen Sie diese Gefahr heute noch, und was würden Sie von solch einem Handeln halten, wenn es bekannt würde?
  9. Müssten sich Vermittler nicht eigentlich von einer solchen „gekoppelten Veranstaltung“ fernhalten, denn eigentlich könnten die doch das „Bauernopfer“ einer Insolvenz werden?

Ihnen recht herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Geantwortet hat und der andere Teilnehmer an dieser Informationsveranstaltung, dafür recht herzlichen Dank, jener der sich darauf konzentriert, Vermittlern seine Dienstleistung anzubieten.

Sehr geehrter Herr Bremer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Danke auch für den Hinweis auf Ihren Presseausweis, der in Ihrem Falle aber selbstverständlich nicht von Nöten gewesen wäre. Ihr Portal ist mir seit vielen Jahren als Leser gut bekannt und gehört für mich und einem Teil unserer Mandantschaft zu den primären Informationsquellen in Zusammenhang mit Kapitalanlagen.

Meine Kanzlei berät und vertritt seit jeher im Referat Bank- und Kapitalmarktrecht ausnahmslos die Vertriebsseite. Neben Banken, Sparkassen und Family-Offices zählen insbesondere auch unabhängige Finanzvertriebe zu unserem Mandantenkreis. Im Rahmen von mehr als 1000 gegen rückabwicklungswillige Kapitalanleger und Darlehensnehmer geführten Abwehrverfahren, konnten wir in über einem Jahrzehnt einen profunden Erfahrungsschatz an erfolgversprechenden Abwehrstrategien sammeln. Hierüber referieren meine Kollegen und ich regelmäßig im Rahmen von unterschiedlichen Vortragsveranstaltungen, sowohl bei bekannten Fortbildungsanbietern, wie auch bei Vertriebsorganisationen selbst.

Wohl aus diesem Grund bat mich auch die Qthority aus Frankfurt kurzfristig um die Teilnahme an einer von dieser angesetzten Veranstaltung in der kommenden Woche. Hierzu wurde ich gebeten zum Komplex des Haftungsrechts gegenüber Beratern und Vermittlern in Präsenz auszuführen. Kerninhalt meines Vortrags wird insbesondere der kommunikative Umgang des Vertriebs mit Kunden in Krisensituationen nebst adäquaten Verhaltenshinweisen bilden. Da sich mein diesbezügliches Zutun aber auf diesen Punkt beschränkt, möchte ich empfehlen Ihre Fragen zur detaillierten Beantwortung direkt an den Veranstalter zu richten.

Denn auch wenn mein Haus im Bereich „Kapitalanlagen in Edelmetalle“ in womöglich ähnlichen gelagerten Komplexen schon auf Vertriebsseite engagiert ist, verbietet sich derzeit eine gedankliche Übertragung in Bezug auf PIM Gold. Es bleibt zu hoffen, dass sich – zum Wohle der Anleger und der Vertriebe – die vermeintlichen Ungereimtheiten schnell und positiv klären werden. Ihnen und meinem Haus ist aber bekannt, dass solche Hoffnungen in der Vergangenheit allzu oft enttäuscht wurden. Gerade hinsichtlich des letztgenannten Szenarios würde ich mir wünschen, dass an der Veranstaltung eine große Anzahl an PIM bzw. PGD Vertriebsrepräsentanten teilnimmt und die dort transportierten Hinweise beherzigt. Es wäre bedauerlich, wenn – im Falle der Bestätigung der ersten Spekulationen – wieder einmal der Vertrieb für vermeintlich fraudulöses Verhalten Dritter herangezogen und solchen Vorgängen auch noch selbst den Boden bereiten würde.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Pfisterer-Junkert
Rechtsanwalt

BKL Fischer Kühne + Partner
Rechtsanwälte Steuerberater mbB
Bonn | München | Pforzheim

Pettenkoferstraße 37
80336 München
Tel.: +49 89 2441 688 – 0
Fax: +49 89 2441 688 – 88
Mail: pfisterer-junkert@bkl-law.de
www.bkl-law.de

Sitz der Partnerschaftsgesellschaft: Bonn

Registergericht: AG Essen, PR 1702

 

Von: Redaktion Diebewertung <redaktion@diebewertung.de>
Gesendet: Mittwoch, 11. September 2019 11:51
An: Info <info@bkl-law.de>
Betreff: Presseanfrage PIM GOLD

 

Alexander Pfisterer-Junkert

 

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Alexander Pfisterer-Junkert,

 

mein Name ist Thomas Bremer vom Internetportal www.diebewertung.de aus Leipzig. Meinen aktuellen Presseausweis finden Sie im Impressum meiner genannten Webseite. In einer Aussendung eines Newsletters werden Sie als Referent für eine Informationsveranstaltung zu genanntem Unternehmen benannt. Hierzu habe ich einige Fragen um deren Beantwortung ich Sie hiermit bis Morgen 16 Uhr bitte. Für Ihre Unterstützung recht herzlichen Dank. Bitte Ihre Antworten zum Zitieren freigeben.

 

  1. Auf der Veranstaltung werden sowohl Vermittler als auch Anleger angesprochen. Geht es Ihnen hier um reine Information oder auch um Mandantengewinnung?
  2. Wenn es um Mandantengewinnung gehen sollte, ist das Ihr Thema oder mehr das Thema „Vermittler“?
  3. Derzeit ist noch nicht bekannt, ob Anleger geschädigt wurden, spekulieren Sie hier auf einen möglichen Anlegerschaden, oder wissen Sie dort faktisch mehr?
  4. Konnten Sie bereits Einsicht in die Ermittlungsakte nehmen?
  5. Sind Ihnen die konkreten Vorwürfe in dem Vorgang bekannt?
  6. Ist Ihnen der Durchsuchungsbeschluss nebst Inhalt bekannt?
  7. Nun sehe ich diese Veranstaltung schon als „schrill“ an, denn Vermittler müssten ja im Zweifelsfall auch von einer Kanzlei verklagt werden, wenn es um Schadensersatz für Anleger geht. Wie passt aus Ihrer Sicht eine solche gekoppelte Veranstaltung denn überhaupt zusammen?
  8. Sie und ich kennen das Vorgehen in solchen vermeintlichen Skandalen ja noch aus der Vergangenheit, wo es durchaus dann auch mal Hinweise darauf gab, das man „Vermittler dann nicht verklagt hat, wenn man der Anwaltskanzlei Mandanten zugeführt hat“. Sehen Sie diese Gefahr heute noch, und was würden Sie von solch einem Handeln halten, wenn es bekannt würde?
  9. Müssten sich Vermittler nicht eigentlich von einer solchen „gekoppelten Veranstaltung“ fernhalten, denn eigentlich könnten die doch das „Bauernopfer“ einer Insolvenz werden?

 

Ihnen recht herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

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