a klar, im Moment schreiben viele Rechtsanwälte einen Artikel zum Unternehmen PIM Gold, auch über anwalt.de. Grundsätzlich ist das prima und auch wichtig und richtig. Allerdings finden wir, dass man dann bei solchen Berichten zweifelhafte Aussagen bei Seite lassen sollte, weil man sich sonst nur solch einen Artikel einhandelt wie hier von uns.

Möglicherweise macht sich das dann im Suchergebnis bei google nicht so gut. Nun worum geht es?

Zunächst einmal schreibt Rechtsanwalt Mirco Lehr völlig korrekte und nachvollziehbare Rechtsgesichtspunkte zu dem mutmaßlichen Betrugsfall „PIM GOLD/Premium Gold Deutschland GmbH“, um dann auch direkt Werbung für die Internetplattform qthority zu machen.

Hier heißt es in seinem Artikel: „Sicherung Ihrer Ansprüche: Investoren und Vermittler sollten sich auf ein Worst-Case Szenario vorbereiten, eine Insolvenzeröffnung ist nicht ausgeschlossen. Hierzu empfehle ich dem Anlegerbund PIM Gold der neutralen Plattform Qthority beizutreten (https://www.qthority.com/pim-gold), die bereits jahrelange Erfahrung im Umgang mit Betrugsskandalen im Finanzsektor vorweisen kann.“

Nun zunächst einmal stellt sich natürlich die Frage: „Was ist ein Anlegerbund“? – eine Mandantenbeschaffungsmaschine für Rechtsanwälte zum Beispiel? Sie schreiben dann weiter über die angebliche jahrelange Erfahrung der neutralen Plattform Qthority.

Da habe ich dann aber genau mein Problem, verehrter Herr Rechtsanwalt Lehr, denn ein Blick ins Unternehmensregister würde Ihnen zeigen, dass diese Aussage möglicherweise  schlichtweg als „falsch“ eingestuft werden könnte.

Das Unternehmen, welches im Impressum der Internetplattform als Betreiber ausgewiesen ist, existiert wohl erst seit dem Jahre 2018, zumindest laut nachfolgendem Auszug aus dem genannten Unternehmensregister.

Amtsgericht Offenbach am Main Aktenzeichen: HRA 42516 Bekannt gemacht am: 23.01.2018 22:01 Uhr
Veröffentlichungen des Amtsgerichts Offenbach am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
23.01.2018
HRA 42516: qthority GmbH & Co. KG, Neu-Isenburg, Friedensallee 108, 63263 Neu-Isenburg. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Friedensallee 108, 63263 Neu-Isenburg.Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: qthority Verwaltung GmbH, Neu-Isenburg (Amtsgericht Offenbach am Main HRB 49343), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Gerade Sie als Syndikusrechtsanwalt des Unternehmens sollten das aber dann doch wissen, oder?

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