Nun, natürlich würde es dann auch Sinn machen, wenn ein Anlegervertreter dann die Interessen eben genau der Anleger der PIM Gold GmbH und der Premium Gold Deutschland GmbH auch vetreten würde. Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr ist ja der Rechtsberater der IG Pimgold.
Der vorläufige Gläubigerausschuss wird übrigens vom vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt. Nach welchen Kriterien er hier geht, wissen wir derzeit noch nicht. Derzeit ist allerdings immer noch nicht über die jeweiligen Insolvenzverwalter entschieden worden. Dies ergaben unsere telefonischen Nachfragen beim Amtsgericht Offenbach/ Insolvenzgericht am gestrigen Tage.
Man hat den Eindruck. als wenn das Amtsgericht Offenbach sich hier die Entschediung nicht einfach machen würde.Gut so, denn wir brauchen hier einen unabhängigen Insolvenzverwalter. Möglichst keinen Insolvenzverwalter der von der insolventen Unternehmensseite vorgeschlagen wurde. Hier sehen wir dann möglicherweise auch einen Interessenkonflikt.
Freuen würden wir uns über eine Insolvenzkanzlei die Erfahrungen hat mit der Abwicklung eines Insolvenzverfahrens dieser Größenordnung, und in dieser Branche.
Spontan fallen uns hier die Kanzlei von Kübler und die Kanzlei Tiefenbacher aus Heidelberg ein.Kübler kennen wir aus dem Verfahren Infinus Dresden und die Kanzlei Tiefenbacher aus dem Insolvenzverfahren Prosavus, einer Tochtergesellschaft der Infinus. Beide Verfahren laufen seit Jahren unaufgeregt und Zielorientiert ab.
Gleiches würden wir uns auch im Vorgang PIM Gold GmbH und der Premium Gold Deutschland GmbH wünschen.